Leistungs-Check Risikoversicherung

Wie Sie heute und morgen mit einer Ablebensversicherung Ihre Familie absichern

Die einfache Produktgestaltung ist sicherlich einer der großen Vorteile der Risikoversicherung. Hier müssen Sie sich nicht so intensiv mit versteckten Ausschlüssen auseinandersetzen. Dennoch gibt es immer wieder Fragen.

Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Leistungen der Versicherer.

Fragen zu den Einzahlungen

Die Prämienhöhe variiert je nach Eintrittsalter, Laufzeit des Vertrages und der gewünschten Höhe der Versicherungssumme. Zusätzlich spielen Lebenssituationen eine Rolle, die nicht oder nur schwer beeinflusst werden können. Jüngere, gesundlebende Personen und solche mit gefahrlosem Job und ungefährlichen Hobbys zahlen am wenigsten.

Einen hohen Einfluss auf die Prämie hat das Rauchen. Viele Versicherer verlangen bei Rauchern das Doppelte an Prämie. Ein schlechter Body-Mass-Index oder ein gefährlicher Beruf können ebenfalls zu einer höheren Prämie führen. Die Gesundheit ist der entscheidende Faktor, denn ob der Versicherer seine Leistung erbringen muss, ist stark von Ihrem Gesundheitszustand abhängig. Dieser wird daher im Vorfeld geprüft um festzustellen, ob Sie sich für eine Standard-Risikolebensversicherung qualifizieren oder ob ein Zuschlag verrechnet wird. Im ungünstigsten Fall kann bei überdurchschnittlichen Vorerkrankungen der Antrag auf Abschluss einer Risikoversicherung auch vom Versicherer abgelehnt werden.

All diese Faktoren können, müssen aber nicht die Prämienhöhe beeinflussen. Deshalb ist es so wichtig, beim Angebotsvergleich die genauen, individuellen Daten anzugeben um zu erfahren, was Ihnen der Versicherungsmarkt bieten kann.

Sie sollten auf jeden Fall eine jährliche Prämienzahlung vereinbaren. Die erste Prämienzahlung ist zwar dann viel Geld auf einmal, aber Sie ersparen sich damit den Zuschlag, den Ihnen die Versicherer verrechnen, wenn Sie monatlich zahlen. Dieser Zuschlag kann bis zu 5 % ausmachen.

Daher ist es am besten die erste Prämie komplett zu zahlen und sofort damit zu beginnen, die Prämien für das folgende Jahr monatlich anzusparen und diese wieder auf einmal pünktlich zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres an den Versicherer zu überweisen.

Je besser der Versicherer wirtschaftet, je mehr Ertrag er aus der Kapitalveranlagung erzielt und je weniger Todesfälle es am Beginn eines Versicherungsvertrages gibt, umso größer sind die Überschüsse, die der Versicherer erzielt. An diesen werden Sie beteiligt meist in Form eines Sofortrabatts, auch Sofortbonus genannt, der ab Beginn die Prämie reduziert.

Sie sehen im Antrag und in der Polizze die Tarifprämie, das ist die Prämie ohne Sofortrabatt und zugleich die maximale Prämie. Zusätzlich wird die Prämie abzüglich des Sofortrabatts angezeigt. Diese Zahlprämie wird Ihnen tatsächlich zu Beginn verrechnet. Der Sofortrabatt kann sinken, falls er vom Versicherer nicht gehalten werden kann. In diesem Fall wird Ihre Zahlprämie angehoben, allerdings nur bis zum angeführten Maximalbeitrag, der Tarifprämie. Im Vergleich auf einfachVersichert werden beide Prämien, die Zahlprämie und die Tarifprämie, ausgewiesen.

Fragen zu den Einzahlungen

Hier ist zu unterscheiden, ob Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig bezahlen oder die Folgeprämien. Üblicherweise müssen Sie mit den folgenden Konsequenzen rechnen. Genaues sehen Sie in den individuellen Bedingungen der Versicherer:

  • Erste oder einmalige Prämie
    Wenn Sie die erste oder eine einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlen bzw. vom Versicherer die Prämie nicht eingezogen werden kann, muss der Versicherer im Regelfall im Gegenzug auch keine Leistung erbringen und kann vom Vertrag zurücktreten.
  • Folgeprämie
    Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, erhalten Sie eine schriftliche Mahnung. Bezahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist, dann entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Auf die genauen Konsequenzen werden Sie in der Mahnung ausdrücklich hingewiesen.

Fragen zum Vertrag

Wenn Sie die Antragsfragen nicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, hat dies weitreichende Konsequenzen. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind. Eine falsche Beantwortung der Fragen der Versicherer kann zu einem Wegfall des von Ihnen gewünschten Versicherungsschutzes führen. Trifft Sie hingegen keine Schuld an den unrichtigen Angaben, dann bleibt auch die Risikoversicherung bestehen. Einige Versicherer behalten sich aber das Recht vor, die Prämie anzupassen. Lesen Sie sich daher die Fragen des Versicherers immer genau durch und füllen Sie alle Antworten wahrheitsgemäß aus.

Statistisch gesehen liegt die Lebenserwartung von Rauchern deutlich unter der von Nichtrauchern. Daher erwarten die Versicherer, dass Sie bekannt geben, falls Sie mit dem Rauchen beginnen. Nahezu alle Versicherer haben diese Regelung. Nur so kann eine risikokonforme Prämie angeboten werden. Die Konsequenz Ihrer zwingenden Nachmeldung ist, dass entweder die Prämie angehoben oder der garantierte Geldbetrag herabgesetzt wird. Die von den Versicherern angedrohten Konsequenzen, falls Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen und das Rauchen verschweigen, reichen bis hin zur Kündigung des Vertrags.

Der Versicherer stellt Ihnen eine Polizze aus. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem in Ihrer Polizze angegebenen Datum für den Versicherungsbeginn und der rechtzeitigen Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie. Sie erhalten von Ihrem Versicherer eine Aufforderung zur Prämienzahlung bzw. wird die Prämie von Ihrem Konto abgebucht.
Einige Versicherer sehen einen sogenannten Sofortschutz vor. Dieser muss nicht extra beantragt werden. Der Sofortschutz gibt Ihnen Sicherheit für die Zeit, nachdem Ihr Antrag auf eine Ablebensversicherung beim Versicherer eingelangt ist. Es kann ein wenig dauern, bis Ihr Antrag bearbeitet ist und der Vertrag zustande kommt, da jeder Versicherer zunächst alle Unterlagen prüfen muss. Mit dem Sofortschutz besteht auch in dieser Wartephase bereits Versicherungsschutz gemäß den jeweiligen Bedingungen des Versicherers. Darin ist auch festgehalten, in welchem Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen der Sofortschutz wirksam ist. Beachten Sie, falls Sie eine sehr hohe Ablebenssumme vorgesehen haben, dass die meisten Versicherer einen maximalen Auszahlungsbetrag für den vorläufigen Sofortschutz festlegen.

Sie erhalten eine Information vom Versicherer über den erfolgreichen Abschluss Ihrer Ablebensversicherung. Anschließend haben Sie noch einmal 30 Tage lang die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Die ausführlichen Informationen zum Rücktritt finden Sie in Ihrer Polizze sowie in den Versicherungsbedingungen.

Sie können die Ablebensversicherung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. In den Bedingungen sehen Sie, ob eine Unterschrift notwendig ist oder z.B. ein einfaches E-Mail ausreicht.  Häufig wird zusätzlich vereinbart, dass ab dem zweiten Jahr auch innerhalb eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist, manchmal sogar einmonatiger Frist, gekündigt werden kann.

Eine Alternative zur Kündigung ist jedenfalls die Prämienfreistellung. In diesem Fall teilen Sie dem Versicherer mit, dass Sie die Prämienzahlung beenden und den Vertrag weiterlaufen lassen. Als Folge reduziert sich der garantierte Auszahlungsbetrag. Wie hoch der neue Betrag ist und ab wann dies möglich ist, sehen Sie exakt nach Jahr gegliedert in Ihrer Polizze. Auch die Prämienfreistellung ist mit einem Verlust für Sie verbunden. Sie ist aber sicherlich die bessere Alternative als die Kündigung mit totalem Verlust des Versicherungsschutzes.

Jeder Versicherer stellt in seinem Antrag Gesundheitsfragen, die Sie beantworten müssen. Meist reicht die Beantwortung dieser Fragen aus. Bei sehr hohen Versicherungssummen werden ärztliche Zeugnisse verlangt. Ab wann dies notwendig ist, ist am Markt sehr unterschiedlich geregelt. Unterschiede bestehen auch in Art und Umfang der geforderten Unterlagen.

Grundsätzlich leisten die Versicherer unabhängig davon, wie es zum Todesfall kommt. Jeder Versicherer am Markt sieht hier allerdings Ausnahmen vor. Die jeweiligen  Versicherungsbedingungen können weitgehend frei formuliert werden. Daher sind auch die Leistungsausschlüsse und Einschränkungen sehr unterschiedlich.

  • Allgemeine Ausschlüsse
    Um in der Versicherungsgemeinschaft unkalkulierbare Ereignisse wie Krieg, innere Unruhen, Unfälle im Zusammenhang mit Kernenergie und Terrorakten auszuschließen, wird für diese Ereignisse meist eine verminderte Leistung vorgesehen. In Folge zahlen die Versicherer dann im Todesfall nicht die vereinbarte Versicherungssumme aus, sondern beispielsweise das zu diesem Zeitpunkt aktuelle Deckungskapital. Ebenso werden gefährliche Handlungen wie Wettfahrten, Extrem-Sportarten, die Teilnahme an Expeditionen usw. eingeschränkt bzw. manchmal ausgeschlossen. Für Sie ist es wichtig zu wissen, was im Einzelnen nicht versichert ist. Alle Anbieter von Risikolebensversicherungen müssen in ihren Bedingungen festhalten, in welchen Fällen sie ihre Leistungspflicht einschränken. Die Anzahl der Ausschlüsse ist jedoch sehr unterschiedlich und daher sollten Sie darüber in den jeweiligen Bedingungen des Versicherers informieren.
  • Suizid
    Der Gesetzgeber sichert die Versichertengemeinschaft gegenüber jene Personen ab, die bei Vertragsabschluss einen Selbstmord planen und die Ablebensversicherung dazu nützen möchten, auf Kosten der Gemeinschaft für ihre Hinterbliebenen vorzusorgen. Er sieht vor, dass bei Suizid der garantierte Geldbetrag nur dann ausbezahlt wird, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. Anderenfalls wird die Leistung eingeschränkt. Die Versicherer weichen von der gesetzlichen Regelung so gut wie nie ab. Falls der Suizid in einem „die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ begangen wurde, erfolgt auch in den ersten drei Jahren eine volle Auszahlung.

Häufig verlangen Banken einen sogenannten Fristenverzicht (Unanfechtbarkeitsklausel), falls die Risikoversicherung zur Kreditabsicherung herangezogen wird. Gegen eine geringe Gebühr in den ersten drei Jahren oder einer einmalige Zahlung verzichten die Versicherer auf ihr Rücktrittsrecht bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und auf die Selbsttötungsklausel (keine Leistung bei Suizid in den ersten drei Versicherungsjahren). Der Fristenverzicht ist in Österreich durchaus marktüblich und sichert die Banken zusätzlich ab.

Fragen zur Auszahlung

Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die berechtigt ist, die Leistung aus der Risikoversicherung zu beziehen. Dabei kann es sich um ein Familienmitglied handeln, um einen Freund, Bekannten oder Partner. Oder Sie nennen keine Person namentlich, dann ist es der Inhaber bzw. Überbringer der Versicherungspolizze. Ein namentliches Bezugsrecht hat den großen Vorteil, dass der Auszahlungsbetrag nicht in die Verlassenschaft fällt und daher viel schneller verfügbar ist.

Wer bezugsberechtigt ist, bestimmen Sie. Der Bezugsberechtigte erwirbt das Recht auf die Leistung aus der Risikoversicherung erst mit Ihrem Ableben. Daher können Sie die Bezugsberechtigung jederzeit ändern. Sie können auch mehrere Bezugsberechtigte einsetzen und das Verhältnis bestimmen, wie zwischen diesen der garantierte Auszahlungsbetrag aufgeteilt wird.

Es kann zudem festgelegt werden, dass der Bezugsberechtigte das Recht auf die künftige Leistung unwiderruflich und damit sofort erwirbt. Dann kann das Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des Bezugsberechtigten geändert werden.

Sie können Ihre Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungsvertrag auch abtreten oder verpfänden. Eine Risikoversicherung kann außerdem vinkuliert werden. Dafür ist die Zustimmung des Versicherers notwendig.

Die Auszahlung erfolgt ganz unkompliziert. Der berechtigte Empfänger der Geldleistung meldet sich beim Versicherer und übermittelt die Sterbeurkunde, seine Ausweiskopie und im Idealfall die Versicherungspolizze. Auch einen Nachweis über die Todesursache kann der Versicherer einfordern. Ist der Überbringer bzw. Inhaber der Versicherungspolizze bezugsberechtigt, so können die Versicherer außerdem verlangen, dass die Berechtigung nachgewiesen wird. Nachdem die Unterlagen geprüft sind, wird der Geldbetrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Der festgelegte Geldbetrag wird sofort an die von Ihnen im Vertrag namentlich genannten Hinterbliebenen ausbezahlt. Es muss keine Verlassenschaftsverhandlung abgewartet werden. Einige Versicherer bieten zusätzlich eine Soforthilfe an, die eine schnelle Auszahlung eines Teils der Versicherungssumme garantiert, ohne dass auf die Auszahlungsprüfung der Versicherer gewartet werden muss. Eine Soforthilfe macht meist 10 % der vereinbarten Auszahlungssumme aus.

Die Risikoversicherung ist steuerlich begünstigt. Die Auszahlung erfolgt einkommensteuerfrei. Erbschaftssteuer gibt es in Österreich aktuell keine.

Wie viel kostet Ihre Ablebens-Versicherung?